Tennis - Covid-19 Regeln
Aktuelle Hygieneregeln - Covid-19
Wir alle müssen der aktuellen Situation Rechnung tragen, deswegen können wir nur unter Einhaltung der nachstehenden Verhaltensregeln unser Programm durchführen
Seit dem 03.04.2022 gilt die neue 16. Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung (hier). Diese schöpft die Basisschutzmaßnahmen aus. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Es gibt keine Zugangsbeschränkungen mehr für Sportstätten
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen sind weiterhin empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in Innenräumen.
Somit gilt weiterhin:
- Die bekannten Hygienevorschriften sind zu beachten
- Grundprinzip ist dabei, einen Mindestabstand zwischen 2 Personen von 1,5 m einzuhalten
- Es gelten alle weiteren lokalen Auflagen in Bezug auf Covid-19
- Bitte beachtet auch die Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV und die Aushänge auf der Anlage
Stand 03.04.2022
Diese Grundregeln können je nach örtlichen Vorgaben kurzfristig angepasst werden.
Ausnahmen können leider nicht gestattet werden!